Der Notartermin und die Finanzierungsbestätigung!

Die Bedeutung einer Finanzierungsbestätigung.

Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: die Finanzierungsbestätigung ist absolutes Muß, bevor es zu Beurkundung zum Notar geht. Und an dieser Stelle folgt gleich der wichtige Hinweis, daß der Notar NICHT für die Prüfung der Finanzierung des Kaufinteressenten zuständig ist! Er beurkundet lediglich den Kaufvertrag.

Sobald ein Verkäufer Haus oder Wohnung zum Kauf anbietet, treten selbstverständlich Kaufinteressenten an ihn heran, die sich für sein Angebot interessieren. Die Interessenten, die sich nicht für den Kauf der Immobilie interessieren, kann der Verkäufer abhaken. Nicht aber bei jenen, die Interesse bekunden. Sobald einer dieser Interessenten sagt, er wolle die Immobilie kaufen, sollte der Verkäufer wachsam sein. Und er muss die Frage an den Kaufinteressenten stellen, wie es um die Finanzierung bestellt sei. Oder ob er über genügend Eigenkapital verfüge. Antwortet dieser, das würde nicht interessieren, denn er hätte genügend Geld, sollte der Verkäufer einen entsprechenden Nachweis anfordern. Das heißt dann für den Kaufinteressenten, er muss über seine Bank den entsprechenden Kapitalnachweis erbringen. Will er hingegen die Immobilie finanzieren, muss er eine entsprechende Finanzierungsbestätigung des Kreditgebers dem Verkäufer vorlegen.

Beides sind sehr wichtige Unterlagen beim Verkauf eines Hauses und Wohnung. Meist ist es die Finanzierungsbestätigung, die benötigt wird. Sie ist daher von großer Bedeutung, weil aus ihr hervorgeht, daß das jeweilige Kreditinstitut bereit ist, den Erwerb der Immobilie zu ermöglichen. Gibt es diesen Nachweis nicht und der Kaufvertrag wird geschlossen, hat das langwierige Folgen – auch für den Verkäufer. Nicht nur, daß der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss, ihm könnte dadurch sogar ein finanzieller Schaden entstehen, wenn er fest mit der Kaufpreissumme gerechnet hat, um z. B. sein neues Heim damit zu finanzieren.

Fragen Sie also bei ernsthaftem Kaufinteresse nach dieser Bestätigung. Sollten Sie diese nicht lesen oder verstehen, besprechen Sie die Ihnen ausgehändigten Informationen mit einem Notar oder Banker. Nur so steht einem reibungslosen Verkauf nichts im Wege.

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