Wofür benötigt eigentlich der Verkäufer eine Finanzierungsbestätigung des Käufers?

Die Haus- oder Wohnungs-Finanzierung. Ein Beitrag von Eibe Schönberg Immobilien, Wyk auf Föhr.
Die Finanzierung

Wer hat es nicht schon einmal erlebt? Nicht nur beim Immobilienverkauf, sondern wenn man sein Auto o. ä. verkaufen wollte. Es wird ein Inserat in der Föhrer Zeitung geschaltet und später einigt man sich mit dem Interessenten auf einen Preis. Doch meistens wissen die Verkäufer gar nicht ob der Interessent genügend Geld hat, um den angebotenen Artikel bezahlen zu können. Und ja, die meisten Verkäufer fragen auch erst gar nicht nach! Ist es das Schamgefühl, das einen davon abhält und die innere Stimme sagt: naja, bei dem Preis muß es sich ja schließlich um einen zahlungskräftigen Käufer handeln. Oder ist es einfach grobe Nachlässigkeit? Beides ist fatal!

Schauen Sie sich doch mal den Vermietermarkt für Dauerwohnraum an. Dort muß jeder Mietbewerber oftmals eine schier endlose Aufstellung seiner Vermögensverhältnisse offenlegen. Gehaltsnachweis, Vermieterbestätigung darüber, daß seine bisherige Miete stets pünktlich entrichtet wurde, Schufa-Auskunft wird eingeholt usw. Warum funktioniert das bei der Vermietung so gut und warum tun sich beim Verkauf von Haus und/oder Wohnung nicht nur private Verkäufer sondern auch viele Makler so schwer, nach einem entsprechenden Kapitalnachweis zu verlangen?

Oftmals ist es auch, wenn der ungeprüfte Kaufinteressent seine Kaufabsichten gerne umsetzen möchte nicht möglich, an ihn zu verkaufen. Das kann daran liegen, daß sich im Nachgang herausgestellt hat, die Bank finanziert sein Vorhaben nicht; aus welchen Gründen auch immer. Um auf dieses Nein der Bank zu warten, vergehen i. d. R. viele Wochen und die weitere Vermarktung gerät vollkommen ins Stocken. Zahlungskräftige und -willige werden abgewiesen, weil man glaubt, einen vermeintlichen Käufer gefunden hat. Alles Zeit und ggfs. Geld, die sich ein Verkäufer sparen kann, wenn man es von Beginn an richtig durchgeführt hätte.

Bei mir darf nur der Interessentenkreis besichtigen, der bereits VOR der Besichtigung einen Kapital- oder Finanzierungsnachweis erbracht hat. Diese Vorgehensweise hat für den Verkäufer den enorm großen Vorteil, daß der Kaufinteressent im Anschluß an die Besichtigung nur noch eine Frage klären muss: will er kaufen oder nicht. Und somit steht der weiteren Kaufvertragsabwicklung nichts mehr im Wege und kann kurzfristig vollzogen werden.

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