Nachdem der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung notariell beurkundet wurde, beginnt ein neuer Abschnitt im Leben des Käufers. Doch mit dieser aufregenden Veränderung geht auch eine Reihe von finanziellen Verpflichtungen einher, die nach und nach in Form von Rechnungen beim Käufer eintreffen. Es ist von entscheidender Bedeutung, sich auf diese zusätzlichen Kosten einzustellen, denn andernfalls kann schnell das Gefühl der Kaufreue aufkommen. Diese weiteren Rechnungen werden als Kaufnebenkosten bezeichnet und sollten nicht unterschätzt werden.
Zu den wichtigsten dieser Nebenkosten zählt die Grunderwerbsteuer, die in Schleswig-Holstein mit einem Satz von 6,5 % des Kaufpreises zu Buche schlägt. Diese Steuer wird erhoben, ohne dass der Käufer dafür eine direkte Gegenleistung erhält, was sie zu einem oft unerwarteten finanziellen Faktor macht. Darüber hinaus kommen die Kosten für die grundbuchlichen Eintragungen oder Änderungen hinzu, die beim zuständigen Amtsgericht vorgenommen werden müssen. Hierbei muss der Käufer mit etwa 0,5 % des Kaufpreises rechnen.
Ein weiterer bedeutender Posten sind die Notarkosten. Der Notar spielt eine zentrale Rolle im Kaufprozess, da er den Kaufvertrag entwirft und die Beurkundung vornimmt. Für diese Dienstleistungen fallen in der Regel etwa 1,5 % des Kaufpreises an. Wenn der Käufer sich entscheidet, die Immobilie über einen Makler zu erwerben, ist auch dessen Provision zu berücksichtigen. Diese beträgt in der Regel 3,57 % des Kaufpreises. Es gibt einige Makler, die ihre Dienste für die Käuferseite kostenfrei anbieten. Diese haben dann zuvor eine Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen, daß er die Provision bezahlen wird.
Insgesamt ist es für jeden Käufer unerlässlich, sich dieser zusätzlichen finanziellen Belastungen bewusst zu sein und sie im Voraus einzuplanen. Nur so kann man sicherstellen, dass der Traum vom eigenen Zuhause nicht durch unvorhergesehene Kosten getrübt wird.
Welche Kaufnebenkosten gibt es beim Immobilienkauf?