Bekanntlich dreht sich die Preisspirale bei den Immobilien nicht nur in Deutschland nach oben sondern insbesondere auch auf den sogenannten Mikromärkten wie auf der Insel Föhr. Föhr ist, rein räumlich gesehen, begrenzt. Auf ihren gut 80 km² befinden sich neben dem Hauptort Wyk rund 16 Inseldörfer. Die Kaufabsichten der Interessenten haben in den letzten Jahren enorm zugelegt. Die dadurch entstehende Knappheit der Immobilien weitet sich immer weiter aus und stellt einen riesigen Wettbewerb unter den einzelnen Kaufwilligen dar. Das führt dazu, daß Interessenten bereit sind, den „Traumpreis“ des Verkäufers einfach zu bezahlen, weil sie die Immobilie unbedingt haben möchten. Kaufpreisverhandlungen finden wo möglich erst gar nicht mehr statt. So werden für renovierungsbedürftige Häuser aus den 60-er, 70-er Jahren in mittlerer Lage bereits über 700.000,-- Euro bezahlt. Vielen Käufern geht es einfach um das Grundstück, das Haus spielt dabei eine untergeordnete Rolle, da ein Neubau für eine Ferienimmobilie geplant ist. Selbst Bauträger kaufen Häuser, die etwa 20 Jahre alt sind, um dann nach dem Abriß einen Neubau zu realisieren.
Wurde zu Beginn der Corona-Pandemie darüber spekuliert, ob die Immobilienpreise deutschlandweit fallen würden, waren sie auf der Insel Föhr weiterhin im Steigen. Die Nachfrage nach einer Ferienimmobilie ist in dieser Zeit belegbar gestiegen. Ferienimmobilien sind zudem sehr beliebt, weil die meisten der Deutschen sich gerne eine solche Unterkunftsart für ihren Urlaub wünschen.
Bloß welche Folgen hat der immer noch steigende Immobilienmarkt auf die Insel? Sehr viele Einheimische sind finanziell nicht mehr in der Lage, für ein renovierungsbedürftiges Haus so viel Geld in die Hand zu nehmen. Es ist einfach zu teuer. Die einzige Chance zum eigenen Haus für sie besteht darin, daß sie sich für ausgewiesenes Bauland bei ihrer Gemeinde bewerben. Dieser Grund und Boden wird von vielen Gemeinden allerdings nur als Erbpachtland vergeben und stößt bei den Bauwilligen nicht unbedingt auf große Begeisterung. Einen Pendelverkehr (Festland – Föhr – Retour) einzugehen, so wie es zur Insel Sylt von vielen „Einheimischen“ gemacht wird, ist mit dem hier benötigten langen Reiseweg nicht zu vereinbaren.
In den Fokus der Insel-Gemeinden rückt immer mehr das Verhältnis zwischen Ferienvermietung und Dauerwohnraum. Dazu haben Gemeinden in einigen ihrer Bebauungsplänen die sog. 40 % 60 % Regelung aufgenommen. Heißt, 40 % der Immobilie können an Feriengäste vermietet werden, 60 % dienen der Dauernutzung. Zu der Dauernutzung zählt entweder ein Dauermieter oder der Eigentümer selbst. Wichtig ist in jedem Fall, daß Dauermieter oder Eigentümer ihren ersten Wohnsitz hier angemeldet haben. Sofern das konsequent umgesetzt wird besteht die Möglichkeit, Dauerwohnraum für die Einheimischen zu schaffen.