Wofür wird eine Elementarversicherung benötigt?

Die Elementarversicherung

Viele Hauseigentümer haben bei einem aufkommenden Unwetter stets ein mulmiges Gefühl, was mit ihrem Haus passieren mag. Bleibt es verschont, freut man sich. Nimmt es einen evtl. sogar größeren Schaden an, ist man verunsichert, denkt aber, gut, mein Haus ist schließlich gegen solche Schäden versichert. Doch ist es wirklich gegen solche Schäden versichert? Die Antwort auf diese Frage findet der Hauseigentümer in seiner Versicherungspolice. Dort stehen sämtliche Schäden aufgelistet, gegen die sein Haus versichert sind. Nur knapp die Hälfte aller Privathäuser in Deutschland sind gegen Naturgewalten wie Überschwemmung und auch Hochwasser versichert. Viele Eigentümer argumentieren damit, weil man ja weit weg vom Wasser wohne benötige man diesen Versicherungsschutz nicht. Doch selbst auf einem Berg könnte ein Starkregen spätestens dann zu fatalen Elementarschäden führen, wenn das Haus unterspült wird und womöglich abrutscht.

Zu den aktuell sehr stark nachgefragten Versicherungssparten zählt die Elementarversicherung. Unter Elementarschäden versteht man die Schäden, die infolge extremer Naturgewalten entstehen. Dazu zählen insbesondere für unsere Region Sturm ab einer Windstärke von 8, Überschwemmungen und Schneemassen. Brandschäden und Schäden nach einem Blitzeinschlag werden von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Sofern aber durch Starkregen der Keller eines Hauses überschwemmt wird, tritt die Elementarversicherung für diesen Schaden ein. Gleiches gilt auch für einen Erdrutsch oder falls das Dach eines Hauses in sich zusammenbricht, weil es dem Gewicht der Schneemassen nicht standhalten kann.

Die Elementarversicherung ist eine Ergänzung zur Gebäude- und Hausratversicherung. Versichern kann man sich gegen vieles. Fragt sich aber, versichert jede Versicherungsgesellschaft auch alles? Die Versicherer sind nicht verpflichtet, ein Haus gegen Elementarschäden zu versichern, wenn sie wissen, daß es in der Region immer wieder zu Überschwemmungen kommt. Übrigens kann der Versicherer diesen Schutz auch ablehnen, obgleich die Immobilie sich nicht in einem Gefährdungsgebiet befindet. Vor Abschluß einer Elementarversicherung macht sich der Versicherer ein genaues Bild über die Schadensverläufe, die in der Vergangenheit vorgekommen sind und entscheidet danach. Alle Gebäude werden in sogenannte Gefährdungsklassen kategorisiert und diese benötigt der Versicherer für seine Prüfung. Letztendlich liegt die Entscheidung beim Versicherer, zu welchen Konditionen er dem Antragsteller einen Versicherungsschutz anbieten kann. In jedem Fall lohnt sich ein Vergleich zwischen den einzelnen Anbietern und deren Konditionen.
Datenquelle: Verbraucherzentrale NRW e.V., Düsseldorf

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